Parkordnung

Erleben, lernen, spielen und entdecken! Unser Ziel auf dem Erlebnisbauernhof Molenwaard ist es, Ihnen, dem Gast, einen einen unvergesslichen Tag in unserem Park zu bereiten. Um Ihren Besuch und den unserer anderen Gäste so angenehm wie möglich zu gestalten. Und weil uns das Wohl unserer Tiere sehr am Herzen liegt, haben wir diese Regeln und Richtlinien aufgestellt. Mit dem Betreten des Parks erklären Sie sich als Gast mit diesen Regeln und Vorschriften einverstanden.

1. Anwendbarkeit

1.1 Diese Parkordnung liegt an der Kasse der Avonturenboerderij Molenwaard zur Einsichtnahme aus, wird auf Anfrage kostenlos zugesandt und kann unter www.Avonturenboerderij.nl eingesehen werden.
1.2 In allen Fällen und/oder Situationen, die nicht in dieser Ordnung vorgesehen sind, behält sich die Avonturenboerderij Molenwaard das Recht vor, mündlich und/oder schriftlich zusätzliche Regeln aufzustellen, an die die Gäste gebunden sind.
1.3 Der Begriff "das (Park-)Gelände" umfasst in diesem Reglement auch die gastronomischen Einrichtungen, die Parkplätze und andere Standorte der Avonturenboerderij Molenwaard.

2. Allgemein

2.1 Die Avonturenboerderij Molenwaard behält sich immer das Recht vor, den Gast aus dem Park zu verweisen, wenn er gegen diese Vorschriften verstößt oder wenn sie es für notwendig hält. Bei der Avonturenboerderij Molenwaard gibt es keine Geld-zurück-Regelung.
2.2 Werbung, öffentliche Erhebungen, Zählungen, Sammlungen und das Anbieten von Waren und Dienstleistungen auf dem Gelände des Parks sind nur mit schriftlicher Genehmigung der Avonturenboerderij Molenwaard gestattet.
2.3 Die Verbreitung von (religiösen) Überzeugungen oder das Abhalten von Demonstrationen auf dem Parkgelände ist nicht gestattet, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung der Avonturenboerderij Molenwaard vor.
2.4 Während Ihres Aufenthalts auf dem Parkgelände müssen Sie die öffentliche Ordnung, die guten Sitten und die für die Art der besuchten Aktivität geltenden Anstandsregeln beachten.
2.5 Das Rauchen ist auf dem Parkgelände nicht gestattet, außer an den dafür vorgesehenen Stellen.
2.6 Die Eingänge, Ausgänge und Notausgänge der verschiedenen Gebäude auf dem Gelände des Parks dürfen durch keinerlei Gegenstände behindert werden.
2.7 Es ist nicht erlaubt, Bereiche außerhalb der ausgewiesenen Wanderwege, Pfade, Plätze und/oder Picknickbereiche zu betreten. Dies geschieht, um die Natur und die Lebensräume unserer Tiere zu respektieren.
2.8 Es ist nicht erlaubt, die Pflanzen, Blumen, Bäume und Sträucher zu berühren.
2.9 Schwimmen oder Baden ist in den Teichen, Seen und Gräben der Avonturenboerderij Molenwaard nicht erlaubt.
2.10 Das Mitführen von Hunden an der Leine ist auf dem Parkgelände erlaubt. Nicht erlaubt ist das Mitbringen von Hunden in alle Aktivitäten, die Tiergehege, das Fien & Teun-Theater, das Freilichttheater und die gastronomischen Einrichtungen. Hunde dürfen niemals allein gelassen werden. Als Besitzer/Führer des Hundes müssen Sie dafür sorgen, dass der Hund das Parkgelände nicht beschädigt oder verschmutzt. Sie müssen den Kot Ihres Hundes beseitigen und die Stelle, an der der Hund sein Geschäft verrichtet hat, sauber hinterlassen.
2.11 Mutwilliges Lärmen und die hörbare Benutzung von Radios, Recordern und anderen Tonträgern ist nicht gestattet. Bei absichtlicher Lärmbelästigung ist unser Personal befugt, den Tonträger zu beschlagnahmen.

3. Parken

3.1 Im Parkhaus gelten die allgemeinen Verkehrsregeln. Um Verkehrsbehinderungen zu vermeiden, folgen Sie bitte den Anweisungen unseres Personals. Es ist Ihnen nicht gestattet, Ihr Kraftfahrzeug an einem anderen als dem von unserem Personal angewiesenen Ort abzustellen. Sollten Sie sich nicht an die Verkehrsregeln und/oder Anweisungen halten, sind wir berechtigt, Ihr Kraftfahrzeug auf Ihr Risiko und Ihre Kosten vom Gelände zu entfernen.
3.2 Die Ein- und Ausfahrt in das Parkhaus ist nur über den dafür vorgesehenen, deutlich gekennzeichneten Weg möglich. Im Parkhaus ist die Geschwindigkeit auf 10 km/h begrenzt und Fußgänger haben immer Vorrang.
3.3 Autos sollten auf dem Parkplatz der Avonturenboerderij Molenwaard auf den dafür vorgesehenen Plätzen geparkt werden; Fahrräder und Mopeds sollten in den Fahrradschuppen gestellt werden.
3.4 Stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß verschlossen ist und dass Sie keine Wertsachen in Ihrem Fahrzeug zurücklassen.
3.5 Es ist verboten, Personen und/oder Tiere in Ihrem Kraftfahrzeug zurückzulassen.
3.6 Das Abstellen Ihres Kraftfahrzeugs auf dem Parkplatz der Avonturenboerderij Molenwaard oder außerhalb des Parkgeländes geschieht auf eigene Gefahr. Die Avonturenboerderij Molenwaard haftet unter keinen Umständen für eventuelle Schäden. Auch nicht bei Einbruch, Diebstahl, extremen Wetterbedingungen oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen.
3.7 Sie können das Parkhaus nur mit einer Parkmarke verlassen. Diese ist an der Kasse erhältlich.

4. Zugang

4.1 Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.
4.2 Kinder unter 10 Jahren dürfen das Parkgelände nur unter ständiger Aufsicht und Anleitung eines Erwachsenen (mindestens 18 Jahre alt) betreten.
4.3 Das Betreten des Parkgeländes ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte oder Dauerkarte gestattet. Die Zutrittsberechtigung endet mit dem Verlassen des Parkplatzes. Nur in besonderen Fällen, die mit einem unserer Kassierer besprochen werden, dürfen Sie das Parkgelände wieder betreten.
4.4 UEine Eintrittskarte oder Dauerkarte ist nur am Tag der Ausstellung oder für den darauf angegebenen Zeitraum gültig.
4.5 Wenn Sie im Besitz einer Eintrittskarte oder eines Abonnements sind, gibt es unter keinen Umständen ein Geld-zurück-System.
4.6 Die Gültigkeitsdauer der Eintrittskarte oder Dauerkarte für eine bestimmte Zeit und/oder ein bestimmtes Datum kann nicht verlängert werden. Es kann jedoch eine neue Eintrittskarte oder Dauerkarte erworben werden.
4.7 Der Nachdruck und der Handel mit Wertpapieren, wie z.B. Eintrittskarten oder Rabattgutscheinen, ist verboten. Dies wird zur Anzeige gebracht. Wenn Wertpapiere weiterverkauft werden, werden sie von unserem Personal entwertet.
4.8 Eintrittskarten und/oder Dauerkarten bleiben Eigentum der Avonturenboerderij Molenwaard. Sie können eingezogen werden, wenn der Besitzer sich unangemessen verhält oder gegen diese Regelung verstößt.
4.9 Der Park darf nur von Fußgängern betreten werden, mit Ausnahme von Rollstühlen, Kinderwagen und Scootern. (Geh-)Fahrräder, Rollerblades, Scooter, Skateboards oder andere Fahrzeuge sind nicht erlaubt. Die Avonturenboerderij Molenwaard kann nicht für den Diebstahl oder die Beschädigung von Rollstühlen, Kinderwagen oder Scootern auf dem Parkgelände verantwortlich gemacht werden. Die Geschwindigkeit eines Scooters ist auf maximal 5 km/h zu begrenzen.
4.10 Der Erlebnisbauernhof Molenwaard behält sich das Recht vor, während der Saison die Öffnungstage und/oder -zeiten zu ändern und eventuell den Zugang zum Parkgelände auf bestimmte Gruppen zu beschränken.
4.11 Die Avonturenboerderij Molenwaard ist berechtigt, (einen) Teil(e) des Geländes zu schließen, ohne dass sie verpflichtet ist, ihren Gästen eine Entschädigung zu zahlen.
4.12 Der Aufenthalt auf dem Parkgelände außerhalb der Öffnungszeiten ist verboten.
4.13 Das Klettern auf oder über Mauern und Zäune ist nicht erlaubt.
4.14 Im Zusammenhang mit der Sicherheit ihrer Gäste behält sich die Avonturenboerderij Molenwaard das Recht vor, bei großem Besucherandrang ihre Türen zu schließen. Dies gilt auch für Dauerkarteninhaber. Wenn Sie bereits im Besitz einer gültigen Eintrittskarte für dieses Datum sind, besteht die Möglichkeit, die Eintrittskarten auf ein anderes Datum Ihrer Wahl innerhalb desselben Saisonjahres umzutauschen. Die Avonturenboerderij Molenwaard übernimmt keine Haftung für die entstandenen Reisekosten.
4.15 Sie müssen Ihre Eintrittskarte und/oder Ihre Dauerkarte während Ihres Aufenthalts auf dem Parkgelände an einem sicheren Ort aufbewahren und auf Verlangen eines unserer Mitarbeiter vorzeigen. Dies kann bedeuten, dass Sie Kopfbedeckungen, Sonnenbrillen oder andere gesichtsbedeckende Kleidungsstücke vorübergehend ablegen müssen. Die Privatsphäre wird dabei selbstverständlich respektiert.

5. Sicherheit und Haftung

5.1 Als Eltern oder Betreuer von Kindern oder Gruppen sind Sie für die Personen verantwortlich, die unter Ihrer Aufsicht das Parkgelände besuchen. Eltern und Aufsichtspersonen (bzw. die jeweilige Einrichtung) haften für Schäden, die von den ihnen anvertrauten Personen verursacht werden.
5.2 Die Avonturenboerderij Molenwaard haftet nicht für Unfälle, Verlust, Schäden oder Diebstahl. Im Falle eines Diebstahls wird immer die Polizei benachrichtigt.
5.3 Sie sind für Ihr eigenes Eigentum verantwortlich. Gäste sollten gefundene Gegenstände auf dem Gelände bei unserem Personal abgeben. Fundsachen werden maximal zwei Monate lang aufbewahrt.
5.4 Wenn Sie einen Schaden oder eine Verletzung erleiden, müssen Sie dies vor Ihrer Abreise an der Kasse melden.  Die Avonturenboerderij Molenwaard haftet nicht mehr, wenn die Meldung nach Verlassen des Parks erfolgt.
5.5 Unser Personal darf Ihre Jacke(n)/Tasche(n) durchschauen.
5.6 Der Erlebnisbauernhof Molenwaard informiert Sie darüber, dass auf dem Gelände eine Kameraüberwachung installiert ist, um Ihre und unsere Sicherheit und unser Eigentum zu schützen.
5.7 Zu Ihrer und unserer Sicherheit befolgen Sie bitte die Anweisungen unseres Personals.
5.10 Bei Schwierigkeiten mit einer Gruppe behält sich die Avonturenboerderij Molenwaard das Recht vor, der gesamten Gruppe den Zugang zum Parkgelände zu verweigern.
5.11 Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln stehen oder im Besitz von Betäubungsmitteln sind, wird der Zutritt zu den Räumlichkeiten verweigert oder verweigert, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung besteht.
5.12 Ruhestörung und/oder Vandalismus, körperliche oder verbale Gewalt oder anderes unerwünschtes Verhalten gegenüber anderen Gästen und/oder Mitarbeitern der Avonturenboerderij Molenwaard werden nicht geduldet. Gäste, die sich eines solchen Verhaltens schuldig machen, werden sofort des Geländes verwiesen. Die Polizei kann hinzugezogen werden.
5.13 Das Mitführen von Feuerwerkskörpern, Waffen, Messern oder anderen gefährlichen Gegenständen/Materialien ist verboten. Der Erlebnisbauernhof Molenwaard behält sich das Recht vor, den Besitzer dieser Gegenstände vom Gelände zu verweisen, eventuell in Zusammenarbeit mit der Polizei.
5.14 Die Abfälle sind in die auf dem Gelände bereitgestellten Abfallbehälter/Container zu entsorgen oder weggebracht werden.
5.15 Beachten Sie stets die Brandschutzvorschriften und die Hinweise der externen Rettungsdienste und unseres Personals. Es ist verboten, Feuer zu entzünden.
5.16 Unser Gelände wird sorgfältig gepflegt. Sollten Sie dennoch auf eine unsichere Situation und/oder Schäden stoßen, melden Sie dies bitte so schnell wie möglich einem unserer Mitarbeiter. Auch wenn Sie selbst unbeabsichtigt einen Schaden verursachen, melden Sie dies bitte vor Verlassen des Geländes einem unserer Mitarbeiter.

6. Aktivitäten, Unterhaltung und Shows

6.1 Die Nutzung aller Aktivitäten auf dem Gelände, einschließlich der Spielgeräte und Wasserspielbereiche, erfolgt auf eigene Gefahr. Die Avonturenboerderij Molenwaard haftet nicht für unsachgemäße Nutzung.
6.2 Der vom Park beauftragte Mitarbeiter ist für die Aktivität oder Show verantwortlich, bei der er eingesetzt ist. Sie müssen den Anweisungen dieses Mitarbeiters/ dieser Mitarbeiterin immer Folge leisten. Das Fien & Teun-Theater, die Freilichtbühne und die Bereiche der verschiedenen Aktivitäten auf dem Gelände haben eine maximale Kapazität, die aus Sicherheitsgründen nicht überschritten werden darf. Wenn die Kapazität der Theater und anderer Bereiche überschritten zu werden droht, haben unsere Mitarbeiter das Recht, zusätzlichen Gästen den Zugang zu der betreffenden Vorstellung oder Aktivität zu verweigern. In diesen Fällen wird kein Geld zurückerstattet.
6.4 Aus Sicherheitsgründen oder bei technischen Störungen können Aktivitäten und Shows während Ihres Besuchs geschlossen werden. Unsere Mitarbeiter werden ihr Möglichstes tun, um die Aktivität und/oder Show so schnell wie möglich wieder zu öffnen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
6.5 Bei außergewöhnlichen Wetterbedingungen (einschließlich starkem Wind, starkem Regen, Hagel und Gewitter) ist die Avonturenboerderij Molenwaard gezwungen, die Aktivitäten und Shows in Übereinstimmung mit ihren Sicherheitsverfahren vorübergehend zu schließen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
6.6 Gäste, die sich in Warteschlangen vordrängen, können vom Parkgelände verwiesen werden.
6.7 Im Fien & Teun-Theater, in der Freilichtbühne und bei verschiedenen Aktivitäten auf dem Gelände müssen Kinderwagen an den dafür vorgesehenen Plätzen oder an Stellen abgestellt werden, die den Durchgang nicht behindern. Aus Sicherheitsgründen können die Kinderwagen weggenommen werden. Aus Gründen des Brandschutzes sind Kinderwagen in den Theatern nicht erlaubt.
6.8 Jeder Gast muss das Theater am Ende der Vorstellung verlassen. Wenn Sie die nächste Vorstellung besuchen möchten, können Sie sich wieder in die Warteschlange am Eingang des Theaters einreihen.

7. Tiere

7.1 Auf dem Parkgelände dürfen Sie sich in der Nähe der Tiere und an den dafür vorgesehenen Stellen aufhalten. Die Avonturenboerderij Molenwaard macht Sie darauf aufmerksam, dass die Tiere ein unvorhersehbares Verhalten zeigen können, das zu Verletzungen oder Schäden an Ihrem Eigentum führen kann. Mit dem Betreten des Geländes akzeptieren Sie dieses Risiko. Die Avonturenboerderij Molenwaard haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die durch unsere Tiere verursacht werden.
7.2 Es ist nicht erlaubt, die Tiere in irgendeiner Weise zu füttern; mitgebrachtes Futter muss am Parkeingang abgegeben werden. Die Tiere dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen im Park mit dem Futter gefüttert werden, das an verschiedenen Stellen auf dem Gelände verkauft wird.
7.3 Es ist nicht gestattet, die Tiere in irgendeiner Weise zu belästigen, z.B. sie hochzuheben oder ihnen hinterherzulaufen.
7.4 Das Tragen von geschlossenen Schuhen (keine Pantoffeln, Sandalen usw.) in Anwesenheit der Tiere ist obligatorisch.
7.5 Es ist verboten, Gegenstände, Flüssigkeiten und andere Dinge in die Wiesen, Tiergehege und Gewässer zu werfen. Jede Verunreinigung des Bodens und des Wassers kann für unsere Tiere lebensbedrohlich sein.

8. Kleidung

8.1 Es ist verboten, sich nackt oder mit entblößtem Oberkörper auf dem Gelände aufzuhalten. Auch bei hohen Temperaturen sollten zumindest ein Hemd, eine kurze Hose und Schuhe getragen werden.
8.2 Der Zutritt zum Park kann verweigert werden, wenn Sie unangemessene Kleidung tragen, die der guten Atmosphäre der Avonturenboerderij Molenwaard schadet.
8.3 Aus Sicherheits- oder Hygienegründen können zusätzliche Bekleidungsvorschriften erlassen werden.

9. Hygieneeinrichtungen

9.1 Auf dem Gelände des Parks gibt es eine Reihe von deutlich gekennzeichneten Toiletten. Es ist verboten, seine sanitären Bedürfnisse an nicht dafür vorgesehenen Orten zu verrichten.
9.2 Die Kinderbetreuung ist auf den dafür vorgesehenen und deutlich gekennzeichneten Plätzen obligatorisch.
9.3 Es ist verboten, Gegenstände in die Sanitäranlagen zu werfen. Damenbinden, Windeln und dergleichen sind in den dafür vorgesehenen Mülleimern zu entsorgen.

10. Gastronomie und Geschäft

10.1 Das Sortiment der verschiedenen Gastronomie- und Einzelhandelsgeschäfte sowie der Verkaufspreis sind in jedem Geschäft deutlich angegeben. Über die Preise ist keine Diskussion und/oder Regress möglich.
10.2 Verkaufte Gastronomieprodukte/Waren werden nicht umgetauscht oder zurückgenommen. Nach dem Kauf des Produkts/der Ware verzichtet der Gast auf jegliche Diskussion darüber. Im Falle einer Beanstandung des Produkts/der Ware muss der Gast unverzüglich unser Personal informieren.
10.3 Eine Übersicht über die in unseren Catering-Produkten verwendeten Zutaten im Hinblick auf Allergene kann vor dem Besuch schriftlich unter Info@Avonturenboerderij.nl angefordert werden. Vor Ort können Sie unser(e) Restaurant-Mitarbeiter um weitere Informationen bitten.
10.4 Der Verzehr von eigenen Speisen und Getränken ist auf dem Parkgelände erlaubt, jedoch nicht im Eeterij Molenzicht und seiner Terrasse. Es ist verboten, lose Lebensmittel- und/oder Getränkeverpackungen mit in den Park zu nehmen.

11. Fotografieren und filmen

11.1 Das Fotografieren und Filmen im Park ist erlaubt, jedoch nur für den persönlichen Gebrauch.
11.2 Die Veröffentlichung von Bild- und/oder Tonmaterial ist untersagt, es sei denn, die Avonturenboerderij Molenwaard hat zuvor eine schriftliche Genehmigung erteilt.
11.3 Es ist möglich, dass Sie als Gast fotografiert oder gefilmt werden. Die Avonturenboerderij Molenwaard behält sich in jedem Fall das Recht vor, dieses Material zur Veröffentlichung zu verwenden. Wenn Sie nicht fotografiert werden möchten, meiden Sie bitte die Orte, an denen Sie ein Filmteam und/oder einen professionellen Fotografen bei der Arbeit sehen können.

12. Höhere Gewalt

12.1 Wenn die Avonturenboerderij Molenwaard ihre Verpflichtungen infolge höherer Gewalt nicht erfüllen kann, gilt keine Geld-zurück-Regelung.
12.2 Unter höherer Gewalt werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben dem, was im Gesetz und in der Rechtsprechung verstanden wird, alle äußeren Ursachen verstanden, die vorhersehbar oder unvorhersehbar sind und auf die die Avonturenboerderij Molenwaard keinen Einfluss hat, die aber den Park daran hindern, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehören unter anderem: Feuer, Unfall, Krankheit, Pandemie, Streik, Aufruhr, Krieg, staatliche Maßnahmen, Stromausfall, sonstige technische Störungen und Transportbeschränkungen.

13. Sonstiges

13.1 Bei Nichteinhaltung einer oder mehrerer der in der Parkordnung enthaltenen Regeln steht es der Avonturenboerderij Molenwaard frei, Gäste ohne weitere Ankündigung aus dem Park zu verweisen und/oder ihnen den Zugang zum Park zu verweigern. In diesem Fall hat der Gast keinen Anspruch auf eine Rückerstattung oder Entschädigung. Es steht der Avonturenboerderij Molenwaard jedoch frei, falls ihr in diesem Zusammenhang Kosten entstehen, diese Kosten vom Gast zurückzufordern und/oder den (Folge-)Schaden, den die Avonturenboerderij Molenwaard durch das Verhalten des Gastes erlitten hat und/oder erleiden wird, vom Gast zurückzufordern.
13.2 Reklamationen können vor der Abreise an der Kasse des Parks oder innerhalb von zwei Tagen nach dem Besuch per E-Mail über Info@Avonturenboerderij.nl gemeldet werden. Die Avonturenboerderij Molenwaard bemüht sich, Beschwerden innerhalb von fünf Arbeitstagen nach der Meldung zu bearbeiten.
13.3 Auf die Parkordnung findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
13.4 In allen Fällen, die nicht durch diese Parkordnung abgedeckt sind, entscheidet die Leitung der Avonturenboerderij Molenwaard.

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